19, 2. Absatz). Nach Eingang einer weiteren Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. September 2019 wurden der Schriftenwechsel und das Beweisverfahren am 1. Oktober 2019 geschlossen und ein Entscheid gestützt auf die aktuelle Aktenlage in Aussicht gestellt. Der Entscheid der SID erging am 24. Oktober 2019 und lautete wie folgt (pag. 29): 1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten werden kann, wird sie teilweise gutgeheissen und die Verfügung der JVA Thorberg vom 14. Juni 2019 soweit die Höhe der Disziplinarsanktion betreffend aufgehoben. Die Disziplinarsanktion wird neu auf drei Tage Arrest in einer Sicherheitszelle festgesetzt.