BSG 341.1) zunächst an das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) weitergeleitet. Das Einigungsverfahren verlief erfolglos, weshalb die Akten am 17. Juli 2019 wieder der SID zugestellt wurden (siehe pag 24 ff. Akten SID). Während der Beschwerdeführer dem Ersuchen der Instruktionsbehörde der SID um Stellungnahme am 28. Juli 2019 nachkam, unterliess es die JVA Thorberg auch nach wiederholter Aufforderung, die ihr gestellten Fragen zu beantworten und gegebenenfalls Dokumente einzureichen (pag. 19, 2. Absatz).