Wohnen durch L.________, durch J.________ sowie von 3 von 5 «H.________ (Bar)»-Zimmern. Es ist allgemein bekannt, dass Sachverhalte untersucht, angeklagt und beurteilt werden, nicht Straftatbestände bzw. rechtliche Würdigungen. Das Bundesgericht hat dies mehrfach in ähnlicher Weise ausgedrückt (vgl. bspw. BGE 142 IV 378). Des Weiteren darf nicht vernachlässigt werden, dass, wenn – wie hier – wahrscheinlich Freisprüche auszusprechen gewesen wären, Kosten hätten ausgeschieden und Entschädigungen hätten ausgesprochen werden müssen. Die Strafkammer vermag diese prozessualen Fehler des Regionalgerichts nicht selber zu beheben: