_ stellten somit weder eine Verletzung des Baugesetzes noch eine Missachtung der Auflage (gemäss Dienstbarkeitsvertrag) dar (pag. 271); es hätte hierzu also ein Freispruch ergehen müssen. Ebenfalls sah das Regionalgericht den angeklagten Sachverhalt bezüglich K.________ als nicht erstellt an: Somit erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt betreffend die Vermietung der nicht bewilligten 3-Zimmerwohnung im zweiten Obergeschoss an K.________ als nicht erstellt (pag. 264). Einen Schuldspruch gab es infolgedessen einzig in Bezug auf J.________: […] im zweiten Obergeschoss Räume an J.________