8 H.________ (Bar) zum Wohnen (pag. 270). In dem Fall aber erachtete sie hinsichtlich zweier Zimmer den Sachverhalt als nicht erwiesen, da der Beschuldigte ja fünf Zimmer gebaut hatte; mithin hätte in Bezug auf die zwei Zimmer mutmasslich ein Freispruch ergehen müssen. Zweitens gab es hinsichtlich der Vermietung an L.________ vorinstanzlich einen Schuldspruch: […] anschliessend die umgebauten Räume im ersten Obergeschoss an L.________ als Wohnung (pag. 270); derweil ist anzumerken, dass der Name L._____