- Zudem vermietete der Beschuldigte die nicht bewilligten Zimmer im ersten Obergeschoss an nicht betriebsnotwendiges oder standortgebundenes Personal, nämlich an Arbeiterinnen der gegenüberliegenden H.________ (Bar) oder an eigene Mitarbeiter: Diesbezüglich erachtete die Vorinstanz erstens die Vermietung von drei Zimmern als erstellt und tatbestandsmässig (Schuldspruch): […] und drei Zimmer mit WC an Mitarbeiterinnen der