Diese kammerseitige Folgerung betrifft mithin wahrscheinlich auch die folgenden Sachverhaltsumschreibungen: Im ersten Obergeschoss baute der Beschuldigte anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen eine 3-Zimmerwohnung, eine 2-Zimmerwohnung, 5 einzelne Zimmer mit je WC und Dusche […] sowie […] im zweiten Obergeschoss baute der Beschuldigte anstelle der bewilligten 5.5-Zimmerwohung und 3-Zimmerwohnung sowie einem Büro eine zusätzliche 3-Zimmerwohnung.