Im ersten Obergeschoss baute der Beschuldigte anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen eine 3-Zimmerwohnung, eine 2-Zimmerwohung, 5 einzelne Zimmer mit je WC und Dusche sowie einen Fitnessraum. Im zweiten Obergeschoss baute der Beschuldigte anstelle der bewilligten 5.5-Zimmerwohung und 3-Zimmerwohung sowie einem Büro eine zusätzliche 3-Zimmerwohnung. Zudem vermietete der Beschuldigte die nicht bewilligten Zimmer im ersten Obergeschoss an nicht betriebsnotwendiges oder standortgebundenes Personal, nämlich an Arbeiterinnen der gegenüberliegenden H.________ (Bar) oder an eigene Mitarbeiter.