(Gebäude)), baute das Projekt, entgegen der am 19. Juni 2013 erteilten Baubewilligung und unter Missachtung der Auflage (gemäss Dienstbarkeitsvertrag vom 22. August 2013), dass die beiden bewilligten Wohnungen nur durch betriebsnotwendiges an den Standort gebundenes Personal, den Betriebsinhaber oder den Betriebsleiter bewohnt werden dürfen. Konkret baute der Beschuldigte im Zwischengeschoss anstelle des bewilligten Büros ein Studio. Im ersten Obergeschoss baute der Beschuldigte anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen eine 3-Zimmerwohnung, eine 2-Zimmerwohung, 5 einzelne Zimmer mit je WC und Dusche sowie einen Fitnessraum.