5. Strafbefehl vom 11. April 2018 Der Wortlaut des Strafbefehls vom 11. April 2018 lautet bezüglich der Widerhandlung gegen das BauG wie folgt: Der Beschuldigte, in seiner Funktion als Bauherr und Bauleiter für das Projekt Anbau und Aufstockung der bestehenden Auto-Ausstellhalle (E.________ (Gebäude)), baute das Projekt, entgegen der am 19. Juni 2013 erteilten Baubewilligung und unter Missachtung der Auflage (gemäss Dienstbarkeitsvertrag vom 22. August 2013), dass die beiden bewilligten Wohnungen nur durch betriebsnotwendiges an den Standort gebundenes Personal, den Betriebsinhaber oder den Betriebsleiter bewohnt werden dürfen.