Das vorinstanzliche Urteil weise mehrere schwere Mängel auf. Lediglich eine teilweise Kassation komme unter anderem zufolge der Verletzung des Anklagegrundsatzes nicht in Frage. 4. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft machte am 15. Mai 2020 geltend was folgt: Die Generalstaatsanwaltschaft teilt die Auffassung des Verfahrensleiters, dass der Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Baugesetz nicht gestützt auf sämtliche im Strafbefehl enthaltenen Anklagepunkte ergangen ist. Das allein dürfte zwar nicht zu einer Halbierung der Übertretungsbusse