Es sei nicht klar, welche Taten dem Beschuldigten zu welchem Zeitpunkt vorgeworfen würden. Wann angeblich in welcher Art baubewilligungswidrig gebaut und wann angeblich wie und an wen auflagenwidrig vermietet worden sein soll, gehe aus dem Strafbefehl nicht bzw. aufgrund der Zeitspanne von rund 5 Jahren nicht konkret genug hervor.