In dieser Zeit werde dem Beschuldigten ohne weitere zeitliche Konkretisierung Bauen ohne Baubewilligung und Nutzung der neu gebauten Räumlichkeiten in Verletzung einer angeblichen Auflage der Baubewilligung durch Vermietung von Räumen, mit je diversen weiteren ungenauen Tatvorwürfen, zur Last gelegt. Der Vorwurf erstrecke sich über verschiedene, sich nicht überschneidende Grundvorwürfe (angeblich rechtswidriges Bauen und angeblich auflagenwidrige Nutzung der erstellten Baute) mit je weiteren bzw. diversen Vorwürfen, für welche der Beschuldigte bestraft werden solle.