5 3. Vorbringen der Verteidigung Der Beschuldigte rügt in der Berufungsbegründung insbesondere eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Gemäss dem Strafbefehl vom 11. April 2018 werde als Tatzeitspanne bezüglich der Widerhandlungen gegen das BauG Januar 2013 bis September 2017 aufgeführt.