[Eröffnungsformel] 1.2 Berufung und Anträge der Verteidigung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 12. Juni 2019 die Berufung an (pag. 238). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 19. November 2019 (pag. 244 ff.). Am 11. Dezember 2019 liess der Beschuldigte die Berufungserklärung einreichen (pag. 293 ff.). Er teilte mit, das vorinstanzliche Urteil werde vollumfänglich angefochten. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 30. Dezember 2019 mit, dass sie auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (300 f.).