4. Zu den Verfahrenskosten bestimmt auf CHF 2‘000.00. Kosten der Untersuchung CHF 500.00 Kosten des staatsanwaltsch. Einspracheverfahrens CHF 100.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 1'400.00 Total CHF 2'000.00 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1400.00. II. Weiter wird verfügt: