1. Zu einer Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 560.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 160.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 20‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 90 Tage festgesetzt.