Nachdem der Beschuldigte, neu privat vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 155) und die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 167), fand am 6. Juni 2019 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) die Hauptverhandlung statt (pag. 210 ff.). Das Regionalgericht erkannte gleichentags was folgt (pag. 234 ff.): Die a.o. Gerichtspräsidentin erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: