_, F.________ (Weg), G.________ Tankstelle, schuldig erklärt. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend CHF 1‘760.00 (bedingt, Probezeit 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 440.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) sowie zu einer Busse von CHF 40‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 90 Tage). Ebenfalls hatte er die Verfahrensgebühren von CHF 500.00 zu bezahlen (pag. 147 f.). Nachdem der Beschuldigte, neu privat vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag.