15 IV. Verfügungen Die beschlagnahmten Gegenstände (Ziff. 1.1 bis 1.4 der Beschlagnahmeverfügung vom 5. Dezember 2016) sind dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).