Sie zog Rechtsanwalt D.________ als Rechtsvertreter bei, liess durch ihn diverse Urkunden einreichen und anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung diverse Ergänzungsfragen an den Beschuldigen und die einvernommene Auskunftsperson stellen, beantragte in beiden Instanzen eine Verurteilung des Beschuldigten und begründete diesen Antrag ausführlich anlässlich ihrer beiden Parteivorträge. Ihre Motivation bestand offensichtlich auch im Sammeln von Beweisen für das parallel laufende Zivilverfahren gegen den Beschuldigten, das auch im Strafverfahren immer wieder thematisiert wurde (vgl. bspw. pag.