607 Z. 90 ff., Z. 130 f.: «Wenn ich mich richtig erinnere, ging es einzig um die Steuerrechnung»). Das Schreiben des Steuerkommissärs des Kantonalen Steueramtes M.________, mit welchem er von der Privatklägerin die Kontenblätter der Buchhaltung 2015, den Nachweis der Aufwendungen zur Position Mitgliedschaften (betrifft N.________ [Eishockey Club] Donatoren) und eine ausführliche Begründung für den Nichtausweis des liberierten Aktienkapitals von CHF 100‘000.00 in der Bilanz, mithin Unterlagen, die sich in der grünen Mappe befanden, verlangte, datiert nämlich vom 12. Januar 2017 (pag. 461). Es erfolgte damit (1) nicht im an-