__ getrennt, sei in die Wohnung seines Bruders gezogen und habe seine Sachen dort im Keller zwischenlagern müssen) schlichtweg vergessen (pag. 614). Die Privatklägerin hielt dem entgegen, zwischen der Geschäftsniederlegung und der Hausdurchsuchung sei bloss kurze Zeit vergangen und der Inhalt der grünen Mappe sei brisant gewesen, weshalb davon auszugehen sei, der Beschuldigte habe der Privatklägerin die grüne Mappe bewusst vorenthalten (pag. 616). Gegenüber dem privatklägerischen Anwalt führte der Beschuldigte aus, er habe sämtliche Unterlagen übergeben (pag.