9.2 Wissen des Beschuldigten um grüne Mappe im Keller Zunächst stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte überhaupt wusste, dass sich die grüne Mappe in seinem Keller befand. Die Verteidigung brachte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vor, der Beschuldigte habe die Mappe aufgrund einer «beruflichen und privaten Odyssee» (er habe sich von K.________ getrennt, sei in die Wohnung seines Bruders gezogen und habe seine Sachen dort im Keller zwischenlagern müssen) schlichtweg vergessen (pag.