In der Folge wurde am 13. Oktober 2016 wegen Sachentziehung eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten eröffnet (pag. 1) und am 8. November 2016 eine Hausdurchsuchung bei ihm bzw. in der Wohnung seines Bruders, bei dem er nach der Trennung von K.________ vorübergehend wohnte, durchgeführt (pag. 107). Dabei wurden die in Frage stehende grüne Mappe, eine rosa Mappe, Lohnabrechnungen März/Februar 2016, ein USB-Stick «[Bezeichnung]» und ein Laptop «[Bezeichnung]» sichergestellt (pag. 125, 138 f.). Am 12. Januar 2017, d.h. nach der Hausdurchsuchung, verlangte der Steuerkommissär des Kantonalen Steueramtes M.______