________ AG und konnte den Beschuldigten an deren Muttergesellschaft, die J.________ AG, vermitteln. Der Beschuldigte stellte dieser kurz vor Weihnachten 2015 seinen Businessplan vor und die J.________ AG zeigte Interesse an einer Zusammenarbeit. Vorgesehen war eine Kapitalerhöhung, nach deren Durchführung die J.________ AG 51 % der Aktien, K.________ 25 % der Aktien und der Beschuldigte 24 % der Aktien erhalten sollte (pag. 610 Z. 212 ff.). Dieses Vorhaben wurde in der Folge auch so umgesetzt. Am 14. März 2016 wurde die F.________ AG in C.________ AG umfirmiert. Daneben wurden der Sitz nach S.________ verlegt und das Aktienkapital um CHF 100‘000.00 erhöht.