_, die damalige Konkubinatspartnerin des Beschuldigten, als Verwaltungsrätin mit Einzelzeichnungsberechtigung eingesetzt (öffentliche Urkunde vom 6. Oktober 2015, rosa Mappe). Nach Aussage des Beschuldigten sei von Anfang klar gewesen, dass der Beschuldigte und K.________ das Unternehmen zusammen «gründen» und als Verwaltungsratsmitglieder führen würden (pag. 610 Z. 206 ff.). Später wollte der Beschuldigte das Unternehmen als Immobiliengesellschaft kapitalisieren und suchte Büroräumlichkeiten. K.________ arbeitete zu jener Zeit bei der Immobiliengesellschaft I.________ AG und konnte den Beschuldigten an deren Muttergesellschaft, die J.________ AG, vermitteln.