369 und pag. 455). Klar ist jedenfalls, dass der Beschuldigte die 8 CHF 10‘000.00 nicht O.________ auszahlte, sondern der U.________ AG, in deren Verwaltungsrat sich der Ehemann von O.________ befand. In den Worten des Beschuldigten sei das ein «Konstrukt» gewesen (pag. 611 Z. 285 ff.). Am 6. Oktober 2015 wurde der Sitz der F.________ AG nach M.________ verlegt und K.________, die damalige Konkubinatspartnerin des Beschuldigten, als Verwaltungsrätin mit Einzelzeichnungsberechtigung eingesetzt (öffentliche Urkunde vom 6. Oktober 2015, rosa Mappe).