Auf Frage, wieso er E.________ offenbar eine andere Bilanz vorgelegt habe als der Steuerverwaltung in M.________, gab der Beschuldigte an, die vorgehaltene Bilanz/Erfolgsrechnung auf pag. 282/283 sage ihm nichts, sie sei ja nicht einmal von ihm unterschrieben (pag. 610 Z. 227 – 231).