8. Beweismittel Für die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel kann auf die Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 528 – 533). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung wurden E.________ und der Beschuldigte erneut einvernommen. E.________ gab zum Beweisthema zusammengefasst an, Probleme bei der Liquidation habe es insofern gegeben, als in Bezug auf das Mandat der Stadt S.________, bei dem es um eine Mietliegenschaft an der G.________ [Adresse] gegangen sei, keine Buchhaltung vorhanden gewesen sei. Die Stadt S.__