II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Anklagesachverhalt Gemäss dem als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 10. Februar 2017 wird dem Beschuldigten folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 179): Der Beschuldigte bewahrte an seinem Wohndomizil im Keller eine grüne Mappe, angeschrieben mit „Jahresabschluss 2015“ auf, welche diverse Originalrechnungen und Belege im Zusammenhang mit dem Geschäftsjahr 2015 der F.________ AG bzw. der C.______