2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Schreiben vom 9. November 2018 Berufung an (pag. 519). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 24. Januar 2019. Die Berufungserklärung des Beschuldigten ging form- und fristgerecht am 18. Februar 2019 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 561). Rechtsanwalt D.________ teilte mit Schreiben vom 5. März 2019 mit, dass er weder Anschlussberufung erklärt noch Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantragt (pag. 568).