__ AG in Liquidation, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 180.00, insgesamt ausmachend CHF 2‘160.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteildispositivs), zu einer Verbindungsbusse von CHF 540.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Urteildispositivs), zu den Verfahrenskosten von CHF 2‘600.00 (Ziff.