1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 2. November 2018 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der Sachentziehung, begangen zwischen dem 12. August und 8. November 2016 in P.________, z.N. der C.________ AG in Liquidation, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 180.00, insgesamt ausmachend CHF 2‘160.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (Ziff.