3. A.________ werden folgende Weisungen (Art. 94 aStGB) auferlegt: - A.________ wird verboten, während der Probezeit ein Motorfahrzeug zu führen; - A.________ wird angewiesen, während der Probezeit regelmässig, d.h. einmal pro Monat, der behandelnden Ärztin, Frau Dr. J.________, betreffend Alkoholkonsums vorstellig zu werden. 4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 5. Für das Widerrufsverfahren werden oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VI.