3. der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 01./02.04.2017, ca. 23.55 Uhr bis ca. 00.10 Uhr, in F.________ und anderswo, 4. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 01./02.04.2017, ca. 23.55 Uhr bis ca. 00.10 Uhr, in F.________ und anderswo, durch Nichtbeachten von polizeilichen Haltezeichen, 5. der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 01./02.04.2017, ca. 23.55 Uhr bis ca. 00.10 Uhr, in F.________ und anderswo, durch ungenügendes Rechtsfahren,