_ machte erstinstanzlich eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 5'583.10 (inkl. Auslagen und MwSt.) geltend, was einem Zeitaufwand von 24.25 Stunden entspricht (pag. 278 f.). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten vor erster Instanz wurde von der Vorinstanz gestützt auf die eingereichte und als angemessen erachtete Kostennote vom 29. Juli 2019 bestimmt und ist zu bestätigen (kleine Abweichung aufgrund einer Rundungsdifferenz).