37 ten der amtlichen Verteidigung), ausmachend CHF 1'000.00, aufzuerlegen. Die übrige Hälfte, ausmachend CHF 1'000.00, wird dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt. 22.2 Im Widerrufsverfahren Die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 (Ziff. IV. 5 des erstinstanzlichen Dispositivs) werden der Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Für das Widerrufsverfahren werden oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden.