Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 8‘482.55 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung) und wurden von der Vorinstanz im Verhältnis 1/2 (Beschuldigte) zu 1/2 (Kanton Bern; 1/4 auf die Einstellungen und 1/4 auf den Freispruch entfallend) aufgeteilt. Der erstinstanzliche Freispruch betreffend die Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (darauf entfallend 1/4 bzw. 2/8 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten) wurde nunmehr bestätigt.