Sodann weist auch der sich in den Akten befindliche ADMAS-Auszug zahlreiche Einträge auf (pag. 245). Dies hat sich im Umfang von 30 Strafeinheiten straferhöhend auszuwirken. Zum Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist festzuhalten, dass sich die Beschuldigte im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens korrekt und kooperativ verhielt. Ein Geständnisrabatt kann ihr unter diesem Titel allerdings nicht gewährt werden. So trifft es zwar zu, dass die Beschuldigte etwa betreffend die rechtskräftigen Delikte geständig war, diese liessen sich aufgrund der erdrückenden Beweislast allerdings kaum mehr leugnen.