33 ren kein Leumundsbericht über die Beschuldigte eingeholt wurde, lässt sich aufgrund der Akten feststellen, dass sich die berufliche Situation und die damit einhergehenden Lebensumstände der Beschuldigten seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht verbessert haben. So lief die befristete Anstellung im Spital N.________ aus und das Praktikum in einem T.________ musste die Beschuldigte aus gesundheitlichen Gründe abbrechen. Sie lebt – gemäss eigenen Angaben – nunmehr allein von der Sozialhilfe. Frau Dr. med.