Sie gewichtete ihr Interesse am Führen eines Fahrzeugs höher als den Verstoss gegen die Rechtsordnung. Insgesamt ist in Bezug auf den Strafrahmen noch von einem leichten subjektiven Tatverschulden auszugehen. Die Kammer schliesst sich der Vorinstanz an, wonach – entsprechend dem Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien – von 18 Strafeinheiten ausgegangen werden kann. 16.2 Asperation Von den hiervon erwähnten 18 Strafeinheiten sind rund 10 Strafeinheiten zu asperieren.