Die Beschuldigte trank an besagtem Abend eine erhebliche Menge Alkohol und war dennoch mit einem Personenwagen unterwegs. Sie traf keine Vorkehrungen, um nicht mehr selbständig mit dem Fahrzeug nach Hause zu fahren. Der Beschuldigten war bei der Menge, welche sie konsumierte, zweifellos bewusst, sich in einen Zustand zu versetzen, in welchem sie nicht mehr fahrfähig war («Ich realisierte dabei, dass ich total Scheisse gebaut habe»; «und sicher wusste ich auch, dass ich Alkohol konsumiert hatte», pag. 86 Z. 27 ff.; «ich wollte einfach nur nach Hause fahren, es wären ja nur 5 Minuten von F._____