Das IRM nahm im Rahmen der forensisch-toxikologischen Alkoholbestimmung vom 21. April 2017 eine Rückrechnung zur Bestimmung der minimalen und maximalen BAK der Beschuldigten im Ereigniszeitpunkt vor. Ausgehend von einem Trinkende von 23:20 Uhr und einer Ereigniszeit von 23:55 Uhr errechnete das IRM für das «Ereignis» (Fluchtfahrt) für die Beschuldigte eine Blutalkoholkonzentration von mind. 2.93 Gewichtspromille und max. 3.80 Gewichtspromille. Der nunmehr zu beurteilende Diebstahl erfolgte kurz vor oder spätestens kurz nach Trinkende und damit vor Abschluss der Resorptionsphase.