Aufgrund des Beweisergebnisses ist erstellt, dass die Beschuldigte der Geschädigten die Handtasche entwendet, das Portemonnaie daraus entfernt und die Handtasche daraufhin in einem Blumenbeet vor dem Pub hinterlassen hat. Beim besagten Portemonnaie (inkl. Inhalt), welches später von der Polizei auf dem Beifahrersitz neben der Beschuldigten aufgefunden wurde, ist von einem Deliktswert von mind.