Für weitergehende Ausführungen wird auf die jeweiligen Eingaben der Parteien verwiesen. 8.2 Rechtliche Ausführungen Für die theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann vorweg auf die (allerdings in einem anderen Zusammenhang gemachten) Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 25 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 326 f.). Ergänzend (bzw. teilweise wiederholend) ist Folgendes festzuhalten: