Die Beschuldigte behändigte die Handtasche der Geschädigten, welche auf der Fussablage der Bar deponiert war und hinterliess diese, nachdem sie das Portemonnaie daraus entfernt hatte, in einem Blumenbeet vor dem Lokal. Das Portemonnaie legte sie bei der Wegfahrt vom Pub in ihrem Fahrzeug auf den Beifahrersitz, wo es im Rahmen der Anhaltung durch die Polizei später auch aufgefunden wurde. Aus dem Portemonnaie wurde nichts entfernt. III. Rechtliche Würdigung