86, Z. 32 f.). Zu erwähnen ist weiter, dass die Beschuldigte – nachdem sie sich gemäss den glaubhaften Aussagen der Geschädigten zunächst noch an der Suche nach der Handtasche beteiligt haben solle – das Pub etwa dann verlassen hat, als die Polizei durch den Partner der Geschädigten telefonisch über den Diebstahl informiert wurde. Die Meldung ging laut Anzeigerapport vom 12. Juli 2017 um 23:48 Uhr bei der Regionalzentrale Biel ein (pag. 94). Gemäss Anzeigerapport vom 30. August 2017 wurde die Polizei in einem zivilen Einsatzfahrzeug um 23:55 Uhr auf die Beschuldigte in ihrem Fahrzeug aufmerksam (pag.