8, Z. 228). Es mutet seltsam an, dass sich die Beschuldigte – obwohl sie teilweise detaillierte Angaben zu besagtem Abend machen konnte – genau an den vorgeworfenen Diebstahl bzw. die damit in Zusammenhang stehenden Geschehnisse (etwa auch die Suche nach besagter Handtasche) nicht zu erinnern vermag. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte an besagtem Abend offenbar doch noch eine gewisse Selbstreflektion und Einschätzungsfähigkeit aufwies. So gab sie – im Zusammenhang mit der darauffolgenden Verfolgungsjagd – selbst zu Protokoll, sie habe realisiert, dass sie «total Scheisse gebaut» habe (pag. 86, Z. 27). Sie habe Panik vor den Konsequenzen gehabt (pag. 86, Z. 32 f.).