83, Z. 20 f.; pag. 103, Z. 24). Weiter konnte sie sich auch daran erinnern, dass es im H.________ an besagtem Abend viele Leute gehabt habe, dass sie getanzt habe, es drinnen heiss gewesen sei und sie zum Abkühlen zwischendurch nach draussen gegangen sei. Ihre Kollegen seien auch nach draussen gegangen zum Rauchen (pag. 103, Z. 21 ff.). Auch betreffend die anschliessende Verfolgungsjagd mit der Polizei führte die Beschuldigte etwa aus, dass ihr dabei ein Fahrzeug entgegengekommen sei (O.________ Richtung Ausfahrt P.________/Q.________; pag. 8, Z. 220) und das Blaulicht bereits angeschaltet gewesen sei, bevor die Polizei sie «rausgenommen» habe (pag. 8, Z. 228).